Christoph Riedl von der Diakonie Österreich und Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Asyl und Mitglied der Grünen, diskutieren im Podcast mit Teresa Arrieta, wie viel Garantie auf ein faires Verfahren Schutzsuchende in Österreich überhaupt noch haben und ob es sich um staatliche Repression handelt, wenn Flüchtlingsberater von Behörden angezeigt werden.
Das Bundesasylamt steht unter Kritik: die von dieser Behörde ausgestellten erstinstanzlichen Bescheide für AsylwerberInnen seien mitunter “zynisch” oder zeugten von Nicht-Wissen, so die Kritik. Doch was sagt es aus, wenn eine Behörde bis zu 40 % Fehlerquoten in ihren Bescheiden, die über das Schicksal von Menschen entscheiden, aufweist? So viele werden nämlich vom Bundesverwaltungsgericht, der nächsten Instanz, aufgehoben. In den Bescheiden wird über ungeborene Babys gesagt, diese seien “illegal eingereist”, oder Kabul wird fälschlicherweise als Hauptstadt des Irak bezeichnet. Homosexuelle müssen sich unpassende Fragen und Unterstellungen gefallen lassen und aus Tirol hieß es kürzlich, die Behörde würde die Betroffenen verhöhnen. Gefordert wird schon lange, die Interviews mit Geflüchteten per Tonband aufzuzeichnen.
Staatliche Einschüchterungsversuche?
Als Christoph Riedl, Rechtsberater der Diakonie Österreich im Kurier über die Entscheidungen zu afghanischen Geflüchteten sagte, “Würfeln wäre richtiger”, wurde er von Behördenleiter Wolfgang Taucher angezeigt, wegen “Beleidigung einer Behörde” – das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch Rechtsanwalt Georg Bürstmayr wurde vor 14 Jahren gemeinsam mit Anwältin Nadja Lorenz wegen “Aufruf zum Ungehorsam” angezeigt. Welche Auswirkungen haben diese “Einschüchterungsversuche” und “grundrechtsfeindlichen Tendenze”, wie Amnesty International es qualifizierte, auf eine NGO? Welche Garantie auf ein faires Verfahren haben Schutzsuchende in Österreich überhaupt noch?
Qualifizierte Entscheidungen?
Gefordert wird im Podcast die Reformierung dieser Behörde: Sie sollte nicht mehr weisungsgebunden sein, und die Entscheider sollten auch umfassender ausgebildet werden – derzeit sind Maturaniveau sowie Absolvieren interner Weiterbildungen die einzigen Anforderungen für das Entscheiden über das Schicksal von Menschen. Aus einer Anfrage der Neos aus 2017 geht beispielsweise hervor, dass das Bundesasylamt voriges Jahr auf der Homepage der HAK Wels inseriert hat, um Maturanten ohne juristische Vorbildung anzuwerben. Link zum Zeitungsartikel
Zahlreiche Textperlen zu Entscheiden des Bundesasylamts kann man auf der Homepage Fairness im Asylverfahren nachlesen, unlängst gab es dazu auch einen Theaterabend mit den Kabarettisten Thomas Maurer, Robert Palfrader und Florian Scheuba. Link Video
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Foto Christoph Riedl: Nadja Meister