reflektive
mde

Mindestsicherung: Wenn das allerletzte soziale Netz mutwillig zerissen wird

Die Regierungsvorlage zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sichert nicht Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, sondern schafft nicht überschreitbare Höchstgrenzen. reflektive rechnet vor, dass alle Menschen in Notlagen verlieren. Ein Leben in Würde ist in der zukünftigen Sozialhilfe jedenfalls unmöglich.

Wie funktioniert die Mindestsicherung derzeit?

Anspruch auf Mindestsicherung hat ein Mensch, eine Familie oder eine Lebensgemeinschaft, wenn die Existenz anders nicht ausreichend gesichert ist. In diesen Fällen wird das vorhandene Einkommen so weit aufgestockt, dass bestimmte „Richtsätze“ erreicht werden (siehe Tabelle 1).

Mindestsicherungsrichtsätze in Österreich

Tabelle 1: Richtsätze in der Mindestsicherung am Beispiel Kärnten und Wien

Theorie und Praxis: Wieviel Mindestsicherung bekommen Menschen?

Eine vierköpfige Familie mit zwei minderjährigen Kindern kommt so in Wien auf einen theoretischen Anspruch von 1.806 Euro im Monat (zwölf Mal im Jahr). Hat diese Familie etwa ein monatliches Einkommen von z.B. 1.000 Euro (aus Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosengeld), so erhält sie nur die Differenz, also 806 Euro. 70% aller Haushalte, die Mindestsicherung beziehen, erhalten nicht den vollen Betrag. Die durchschnittliche Höhe der tatsächlich erhaltenen Mindestsicherung lag 2017 bei 606 Euro pro Monat und Haushalt. Die höchsten Bezüge gibt es in Tirol und Vorarlberg, die niedrigsten im Burgenland und in Kärnten. Wien liegt ziemlich genau im Durchschnitt. BezieherInnen der Mindestsicherung erhalten übrigens im Schnitt achteinhalb Monate lang Mindestsicherung.

Wie hoch ist die Mindestsicherung im Vergleich zu anderen Haushaltseinkommen?

Debatten über die Höhe der Mindestsicherung werden regelmäßig im Vergleich zu Arbeitseinkommen geführt. Diese Vergleiche verzerren die Darstellung, weil Löhne vierzehn Mal im Jahr ausbezahlt werden, die Mindestsicherung hingegen fast immer nur zwölf Mal (siehe dazu unter „Wer verliert“). Außerdem blendet diese Darstellung zahlreiche steuerliche Aspekte und Sozialleistungen aus, auf die MindestsicherungsbezieherInnen keinen Anspruch haben und die LohnbezieherInnen bei Betrachtung der eigenen Nettoeinkommen nicht auffallen. Sie werden oft nur einmal jährlich oder nicht in Verbindung mit Löhnen ausbezahlt werden (zum Beispiel die Negativsteuer, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld etc.).

Ein wenig mehr Klarheit bringt der Vergleich der Mindestsicherungsbeträge mit jenem Betrag, der vergleichbaren Haushalten zur Verfügung steht oder mit der Armutsgefährdungsschwelle, welche die Statistik Austria jährlich erhebt. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass die Haushaltseinkommen einer vierköpfigen Familie mit Mindestsicherung inklusive Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in etwa jenem der „untersten“ zehn Prozent der Bevölkerung in Österreich entspricht. Grafik 1 zeigt deutlich, dass der von diesen Gruppen erreichte Wert um etwa 16% unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Mit diesem Haushaltseinkommen ist man also gefährdet, in manifeste Armut zu geraten.

Grafik - Mindestsicherung im Vergleich zum Haushaltseinkommen des untersten Einkommenszehntels und zur Armutsgefährdungsschwelle

Grafik 1

Wer bezieht Mindestsicherung?

Im Jahr 2017 bezogen knapp 308.000 Menschen irgendwann einmal Mindestsicherung. Die Zahl verzerrt jedoch die Realität ein wenig, weil diese Personen im Durchschnitt eben nur 8,5 Monate lang Mindestsicherung erhielten. Im Jahresdurchschnitt bezogen 2017 etwa 240.000 Menschen pro Monat in ganz Österreich Mindestsicherung. 43 Prozent dieser Menschen waren entweder Kinder, SchülerInnen oder im Pensionsalter und daher nicht „arbeitsfähig“, wie Grafik 2 zeigt.

MindestsicherungsbezieherInnen nach Arbeitsfähigkeit bzw. Tätigkeit

Grafik 2

Weitere vier Prozent hatten Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen. Acht Prozent der BezieherInnen hatten eine Behinderung oder eine schwere Erkrankung. 33% waren arbeitsfähig, aber arbeitslos. Weitere acht Prozent waren in Beschäftigung, erzielten aber ein derart niedriges Einkommen, dass sie zusätzlich auf Mindestsicherung angewiesen waren. Knapp Sechzig Prozent der BezieherInnen können nicht arbeiten (weil sie z.B. krank sind, eine Behinderung haben oder im Pensionsalter sind) oder sollen nicht arbeiten (z.B. Kinder, die in die Schule gehen).

Ziemlich genau die Hälfte der BezieherInnen waren österreichische StaatsbürgerInnen, etwa 30% waren anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte.

Quellen zu BezieherInnengruppen hier und hier und hier.

Wer verliert mit dem neuen Gesetz?

Die Regierungsvorlage zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz schafft – anders als bisher – nicht Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, sondern nicht überschreitbare Höchstgrenzen. Hinzukommen haushaltsbezogene Obergrenzen sowie ein faktisches Verbot, Menschen in der Sozialhilfe zusätzliche Sozialleistungen oder Sonderzahlungen zukommen zu lassen.

Kinder in Mehrkindfamilien

Die Richtsätze für Kinder unter 18 Jahren in der zukünftigen Sozialhilfe sind ab dem zweiten Kind deutlich niedriger, als in allen derzeitigen Mindestsicherungsgesetzen. Da 33% der BewohnerInnen von Haushalten mit Mindestsicherungsbezügen unter 18 Jahren sind, hat das für den einzelnen Haushalt erhebliche Auswirkungen. Tabelle 2 zeigt das Ausmaß der Kürzungen bei Kindern, die in Tirol und Wien bis zu 46% der bisherigen Leistung betragen.

 

Tabelle - Kürzungen für Kinder

Tabelle 2: Kinderrichtsätze im Vergleich

Paare

Konnten Paare bisher jeweils 75% des Richtsatzes für eine Person erhalten, sollen es zukünftig höchstens 70% sein dürfen. Ein Paarhaushalt verliert daher in der zukünftigen Sozialhilfe 88,55 Euro pro Monat.

PensionistInnen

Dauerhaft arbeitsunfähige Menschen (also Menschen, die „invalid“ im Sinne des ASVG sind, aber keine Invaliditätspension bekommen) in Wien sowie Menschen im Pensionsalter (aber ohne Pension) in Kärnten und Tirol verlieren zukünftig Sonderzahlungen, die sie auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes heben. Das sind 1.770 Euro im Jahr.

Alleinlebende Erwachsene

In Oberösterreich gibt es derzeit einen höheren Richtsatz für alleinlebende Erwachsene von 921,30 Euro pro Monat. Auch dieser wird zukünftig höchstens 885,47 im Monat betragen dürfen. Alleinlebende Erwachsene in Oberösterreich werden also knapp 418 Euro pro Jahr verlieren. In Wien erhalten alleinlebende Erwachsene eine Wohnbeihilfe von knapp 110 Euro im Monat, die in Zukunft entfallen wird.

Menschen mit geringen Deutschkenntnissen

Wer nicht Deutschkenntnisse von zumindest B1 nach dem europäischen Sprachreferenzrahmen nachweisen kann(„Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann sich über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern, über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben“), verliert 35% der Mindestsicherung. Diese Menschen sollen ihr Leben mit 575 Euro fristen müssen. Zynisch formuliert: Wer nicht auf Deutsch über Träume, Hoffnungen und Ziele berichten kann, soll auch keine haben dürfen. Zur Einordnung dieses Betrags: Ein alleinlebender Erwachsener im untersten Einkommenszehntel hat im Jahr 2014 in Österreich allein für Wohnen, Energie, Lebensmittel, Körperpflege und Kleidung 703,56 Euro im Monat ausgeben müssen (Konsumerhebung 2014/15). Da waren weder Handygebühren noch Aufwendungen für Computer, das Internet, Zeitungen oder Fahrscheine inkludiert. Und schon gar keine Freizeitaktivitäten (Tabelle 3).

Tabelle 3: monatliche Verbrauchsausgaben für eine Person um untersten Einkommenszehntel 2014 – Statistik Austria

Mit 575 Euro pro Monat in Österreich zu leben ist also offenkundig nicht möglich. Selbst bei vollständig abgedeckten Wohnkosten gaben Menschen im untersten Einkommenszehntel vor fünf Jahren monatlich für Ernährung, Kleidung und Körperpflege pro Monat 283 Euro aus. Dem entsprechend zynisch ist die Behauptung von Sozialministerin Hartinger-Klein, ein Mensch könnte von 150 Euro im Monat leben, wenn die Miete abgedeckt wäre.

Kombinierte Mehrfach-Kürzungen

Die tiefgreifende Wirkung der Regierungsvorlage kann nur an konkreten Beispielen vollständig sichtbar gemacht werden. Um dies darzustellen, nehmen wir eine vierköpfige Familie aus zwei Eltern und zwei Kindern von zwei und zehn Jahren an. Diese Familie zahlt eine durchschnittliche Miete von 500 Euro im Monat. Dazu kommen 63 Euro an Energie und 50 Euro an Heizkosten.

Bei dieser Betrachtung fällt auf, dass nicht einzelne Gruppen mit Kürzungen konfrontiert sind, sondern die einzelnen Kürzungen auf sehr radikale Weise zusammenwirken. Außerdem wird nicht nur gekürzt, sondern auch eine haushaltsbezogene Obergrenze über die Kürzungen drübergestülpt. Den Bundesländern wird untersagt, den Betroffenen zusätzliche Leistungen zu gewähren, wenn diese „gänzlich oder teilweise, direkt oder indirekt der Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder der Wohnversorgung dienen“. Da letztlich jede Sozialleistung direkt oder indirekt der Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts dient (genau dafür ist sie da), dürfen SozialhilfebezieherInnen zukünftig genaugenommen gar keine anderen Sozialleistungen mehr in Anspruch nehmen (was ganz sicher verfassungswidrig ist). Somit werden BezieherInnen von Mindestsicherung oder Sozialhilfe in Vergleich zu anderen wenig verdienenden Menschen diskriminiert.

Das Wohnkosten-Dilemma

Besonders dramatisch wirkt sich das bei den Wohnkosten aus. Der derzeit in allen Bundesländer festgelegte Richtsatz von 885,47 Euro für einen alleinlebenden Erwachsenen besteht aus zwei Teilen: Aus einem Betrag für allgemeine Lebensführung von 664,10 Euro (oder 75% des Richtsatzes) und einem für Wohnen (221,37 Euro oder 25% des Richtsatzes). Da es nirgendwo in Österreich eine Wohnung um 221 Euro gibt, werden in fast allen Bundesländern zusätzliche Wohnbeihilfen ausbezahlt.

Die Praxis der Bundesländer unterscheidet sich jedoch: Vorarlberg und Tirol etwa sehen nur 75% des Richtsatzes als Mindestsicherung vor, übernehmen aber dafür fast die gesamte Miete. Salzburg zahlt 100% des Richtsatzes aus und ergänzt die Wohnkosten, die über 25% des Richtsatzes liegen. Wien wiederum kennt eine Wohnbeihilfe nur für alleinlebende Erwachsene, zahlt aber Familien deutlich höhere Richtsätze für Kinder aus. Da es aber in allen Bundesländern auch Obergrenzen für Wohnbeihilfen gibt, tritt fast immer der Fall ein, dass ein Teil des Betrags für die allgemeine Lebensführung in der Praxis für Miete, Energie und Heizung aufgewandt werden muss.

Wenn nun in Zukunft den Bundesländern verboten ist, Wohnbeihilfen auszubezahlen, so verlieren die Betroffenen zwischen 200 und 400 Euro pro Monat (wie Grafik 3 zeigt).

Vergleich BMS-SH - Wirkung vierköpfige Familie
Grafik 3

Zusatzstrafen hat sich die Bundesregierung für Familien mit Kindern über 18 Jahren ausgedacht. Ein „Leistungsdeckel“ beschränkt die Gesamthöhe der Sozialhilfe für alle Erwachsenen in einem Haushalt mit 175% des Richtsatzes. Dieser Wert wird automatisch überschritten, wenn ein Kind im Haushalt achtzehn Jahre alt wird: 70% für jedes Elternteil und 45% für einen jungen Erwachsenen sind bereits 185% und somit über dem Deckel. Ausbezahlt werden nur 175%. Der Haushalt verliert gegenüber der derzeitigen Mindestsicherung zumindest 220 Euro pro Monat (Grafik 4).

Zusatzstrafen für erwachsene Kinder im Haushalt
Grafik 4

Der Effekt dieses “Deckels” verstärkt sich massiv mit der steigenden Anzahl erwachsener Menschen im Haushalt (wenn etwa auch eine Großmutter im Haushalt lebt oder zwei Kinder achtzehn sind; siehe Grafik 5). Von diesem deutlich gesenkten Betrag muss noch die gesamte Miete samt Strom und Heizung bezahlt werden, da Wohnbeihilfen oder andere Zusatzleistungen ja verboten sind.

Wirkung des "Deckels" für ERwachsene
Grafik 5

Der Zwang zur “freiwilligen” Besachwalterung

Zu den in Grafik 3 und 4 dargestellten Mindestsicherungsbezüge sind noch die Familienleistungen hinzuzufügen. Andererseits sind pro Monat 500 Euro für Miete sowie 63 Euro für Strom und 50 Euro für Heizung abzuziehen, ehe jenes Geld dargestellt werden kann, von dem die vierköpfige Familie Lebensmittel, Kleidung, Pflegeprodukte, Fahrscheine und Telefonrechnungen etc. zu bezahlen hat. Unserer vierköpfigen Familie verbleiben dafür 1.375 Euro pro Monat.

Falls das als hoch erscheinen sollte: Einer vierköpfigen Familie des untersten Einkommenszehntels standen im Jahr 2014 um knapp 40% mehr zur Verfügung. Es bedarf schon einer erheblichen Romantisierung des Elends, um diesen Betrag als ausreichend darzustellen.

Weil mit diesem Geld nirgendwo in Österreich ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann, hat sich die Bundesregierung eine besondere Bosheit ausgedacht: Wem die Wohnkosten (Miete, Strom, Heizung) zu hoch sind, darf sich quasi entmündigen und besachwaltern lassen. Das Land gewährt gegen eine Leistungsreduktion von 40% Miete, Strom und Heizung als „Sachleistung“.

Da es in der zukünftigen Sozialhilfe keine Mietbeihilfe mehr geben darf, werden Menschen regelrecht gezwungen, auch den letzten Rest ihrer Autonomie aufzugeben und das Sachleistungsmodell zu akzeptieren (das übrigens für die Behörde wesentlich aufwändiger und teurer ist, als die Auszahlung des Geldbetrags). Nur so by the way: Die “Besachwalterung” für Menschen mit körperlicher psychischer Einschränkung der Handlungsfähigkeit wurde mit dem Erwachsenenschutzgesetz mit Juli 2018 abgeschafft. Für SozialhilfebezieherInnen wird sie faktisch wieder eingeführt.

Auch AlleinerzieherInnenhaushalte verlieren

In dieser Gesamtsicht der geplanten Maßnahmen erscheint die Behauptung der Bundesregierung, AlleinerzieherInnen würden zukünftig in der Sozialhilfe bessergestellt, als Propaganda. Da es keine Miet- oder Wohnkostenzuschüsse mehr gibt, decken die angekündigten “AlleinerzieherInnenboni“ die Verluste aus den anderen Maßnahmen nicht ab, wie Grafik 5 zeigt. Die zukünftig nicht mehr ausbezahlte Wohnbeihilfe für Alleinerziehende ist in allen drei dargestellten Bundesländern höher, als der sogenannte „AlleinerzieherInnenbonus“. Da die Richtsätze für Kinder und die Höhe des Bonus nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit der zunehmenden Zahl der Kinder sinkt, steigen auch AlleinerzieherInnen mit mehr als einem Kind mit Verlusten aus.

"Alleinerzieherbonus" wirkt nicht gegen Kürzungen
Grafik 6

Wenn die Regierung also behauptet, sie würde AlleinerzieherInnen besserstellen, so sagt sie für die Mehrheit der Bundesländer glatt die Unwahrheit.

Der Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes wirft 100.000ende Menschen in Österreich, allen voran Kinder und Menschen, die erst Deutsch lernen, noch tiefer ins Elend. Die behauptete „Gerechtigkeit“ ist nichts anders als potenzierte Bösartigkeit. Das Gesetz verstößt darüber hinaus sehr wahrscheinlich gegen die Bundesverfassung, das Europäische Recht und mit Sicherheit gegen die jedes Gebot verantwortungsbewusster Politik… aber das ist eine andere Geschichte…

Anmerkung: Die Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg haben die höchsten Mindestsicherungsleistungen in Österreich. Wien liegt im Mittelfeld. Die Bundesländer Tirol, Salzburg und Wien wurden ausgewählt, weil in diesen Ländern die Wohnbeihilfe einfach bestimmbar ist. Das selbe gilt auch für Vorarlberg, dessen Mindestsicherungssystem dem tiroler System sehr ähnlich ist (weswegen es nicht extra ausgewiesen wurde – sorry, VorarlbergerInnen). In diesen vier Bundesländern leben 75% aller MindestsicherungsbezieherInnen. Die Berechnungen in diesem Artikel sind also signifikant für ganz Österreich. Dass die Kürzungen im Burgenland und in Kärnten geringer ausfallen, ist vernachlässigbar. In diesen beiden Bundesländern leben nicht einmal 3% der MindestsicherungsbezieherInnen.

 

 

 

 

 

 

Du findest unabhängige, gut recherchierte Inhalte wichtig? Dann unterstütze uns mit einer Spende auf PATREON.

Lukas Wurz

Kommentare

Newsletter

Melde dich für unseren Newsletter an.