reflektive
Überwachungswagen der Polizei am 27. April 2018 am Praterstern zur Durchsetzung des Alkoholverbots

5 1/2 Gründe, warum ein Alkoholverbot am Praterstern kein einziges Problem löst

Auch nicht das von Michael Ludwig…

Schlecht vorbereitet, ohne Konzept und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird das Alkoholverbot am Praterstern die Probleme vergrößern, statt sie zu lösen.

Seit 27. April 2018 gilt am Wiener Bahnhof Praterstern ein fast über Nacht erlassenes Alkoholverbot. Ein Lokalaugenschein am ersten Tag des Alkoholverbots um 16 Uhr zeigt: Es sind eher mehr Menschen da, als sonst. Außer den üblichen NutzerInnen des Pratersterns sind etwa auch 30 PolizistInnen, 40 MitarbeiterInnen der Wr. Linien und ein paar MagistratsbeamtInnen vor Ort. Eine Gruppe suchterkrankter Menschen wird mit einem Videowagen der Polizei überwacht, wie er sonst zur Überwachung von Demonstrationen eingesetzt wird. Beim praterseitigen Ausgang müssen sich drei Polizisten von einem rumänischen Pensionisten anpflaumen lassen, weil er mit seiner Bierflasche nicht zur U-Bahn darf. Ansonsten ist Business as usual. Dieselben Leute, dieselben Gruppen. Am äußeren Ende der Verbotszone Richtung Donaukanal sitzen im Gebüsch wohnungslose Menschen mit ihren Sachen und trinken Wein. „Bis hierher waren sie zu faul zu gehen“, lacht einer und zeigt auf den Einsatzwagen des Magistrats, der etwa 150 Meter entfernt in der Mitte des Platzes steht. „Polizei sagt, ich soll auf die andere Seite gehen mit Bier“, erzählt ein anderer Mann in der Stuwerstraße. In der Heinestraße auf einer kleinen Platzerweiterung knapp außerhalb der Verbotszone mit zwei Lebensmitteldiskontern sitzen mehr Männer als sonst mit Billigwein. „Ja, das ist mir aufgefallen, dass heute mehr Sandler einkaufen waren, als sonst“, sagt eine Verkäuferin. „I wüll ned fotografiert werden“, sagt ein junger Mann mitten im Blickwinkel der mobilen Polizeikamera zu unserem Photographen. „I steh da, weil ich jeden Tag da steh. Des is doch mir wurscht, wenn die Kiwarei a nix besseres zu tun hat, wie ich.“ Damit hat er die Situation ziemlich gut auf den Punkt gebracht.

sinnloses Frühlingsbild

Das Alkoholverbot gilt quasi als Antrittsüberraschung des zukünftigen SPÖ-Bürgermeisters Michael Ludwig. Seriös vorbereitet ist es nicht. Es gibt keine sachliche Begründung, die dieses Verbot juristisch rechtfertigt: Eine Studie im Auftrag der Stadt Wien stellte im ersten Halbjahr 2016 durchschnittlich 59 „sozial desintegrierte Menschen“ pro Tag am Praterstern fest. Die Spannweite reichte von 14 bis 125 Menschen pro Tag. Im zweiten Halbjahr 2016 reduzierte sich der Durchschnitt auf 56 (13 bis 105). „Bei den sozial Desintegrierten, die sich am Praterstern aufhalten, handelt es sich um keine homogene Gruppe. Die Problemlagen dieser Menschen sind hauptsächlich Verlust von Wohnung und Arbeit, missbräuchlicher Umgang mit Alkohol und/oder an deren Substanzen, psychische Probleme bzw. Erkrankungen, fehlende bzw. mangelhafte medizinische Versorgung sowie prekärer Aufenthaltsstatus.“ Das ist die sozialarbeiterische und sozialwissenschaftliche Beschreibung der eingangs beschriebenen Szenerie.

Beschwerden von PassantInnen und Einsätze der Polizei sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen: „Es ist gelungen, von 2013 bis 2016 die Einsätze der Exekutive auf ungefähr ein Drittel zu reduzieren“, beantwortete die Sozialstadträtin am 22. März 2018 eine Anfrage der FPÖ. Im weiteren Umfeld des Pratersterns gingen die Einsätze der Rettung seit 2014 um ein Drittel zurück. Das spricht klar gegen die neue Law-Order-Strategie.

Bleibt als Ursache des Alkoholverbots am Praterstern: Michael Ludwig will als zukünftiger neuer Mann der SPÖ in Wien Stärke demonstrieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Plan aufgeht, ist gering. Fünfeinhalb Gründe, warum:

1. Der Praterstern als „Begegnungszone“ unterschiedlichster Gruppen: Alkohol verbindet nicht…

Als Verkehrsknotenpunkt eignet sich der Bereich Praterstern zum Treffpunkt vieler Gruppen, die nicht mit einander in Verbindung stehen. Im Mai 2017 wurden etwa festgestellt:

  • Alkoholkranke wohnungslose Menschen (ein bis fünf Personen pro Tag)
  • Wohnungslose Menschen aus Osteuropa, die sich vor dem Aufsuchen eines Schlafplatzes (etwa im angrenzenden Prater) treffen (7 bis 40);
  • Suchterkrankte Menschen, die nicht oder nicht primär von Alkohol abhängig sind zum Zweck des Erwerbs anderer Suchtmittel als Alkohol (10 bis 30 Personen);
  • Menschen, die sich nach der Arbeit treffen und gemeinsam Alkohol konsumieren (10 bis 30);
  • junge Flüchtlinge, die einen Treffpunkt ohne Konsumzwang im öffentlichen Raum benötigen (10 bis 30);
  • PensionistInnen (5 bis 10)
  • junge Menschen vor oder nach einem gemeinsamen Besuch des Praters oder von Veranstaltungen (keine Angaben)

Diese Gruppen verbindet außer dem Bedürfnis nach einem Aufenthaltsort ohne Konsumzwang wenig. Nicht alle trinken Alkohol. Die meisten werden von einem Alkoholverbot vielleicht eingeschränkt, aber nicht vom Praterstern ferngehalten. Dazu kommt, dass die Verordnung ‚nur‘ den Konsum von Alkohol bzw. „Vorbereitungsmaßnahmen“ (sic!) verbieten kann, nicht aber den Aufenthalt alkoholisierter Menschen an sich. Ein Alkoholverbot verändert also das Erscheinungsbild am Praterstern nur insoweit, als sich mit hoher Wahrscheinlichkeit noch dieselben Gruppen am Praterstern treffen und aufhalten werden, aber dabei nicht sichtbar Alkohol konsumieren.

Titelseite der Studie "Alkoholkonsumverbote im öffentlichen Raum Auswirkungen und Lösungsansätze im Städtevergleich"

2. Das Alkoholverbot führt allenfalls zur Verlagerung der Treffpunkte und Konsumorte

Nur ein kleiner Teil der im Bericht genannten Gruppen kann durch ein Alkoholverbot vom Praterstern vertrieben werden kann. Die Ortswahl ergibt sich aus der zentralen Lage als Verkehrsknotenpunkt und der Nähe zum Prater, der wohnungslosen Menschen als Schlafort dient. Da sich diese Menschen nicht in Luft auflösen, werden sie woanders hingehen. Am Wahrscheinlichsten ist die Übersiedlung an Orte knapp außerhalb der Sperrzone, also in den Bereich entlang der Prater Hauptallee oder in die angrenzenden Wohngebiete des zweiten Bezirks.

Bereits erwähnte Studie der Stadt Wien stellt fest, dass eine derartige Verlagerung in allen untersuchten Orten mit Alkoholverbot beobachtbar ist. In Dornbirn etwa musste die Verbotszone wegen Treffpunktverlagerungen zweimal ausgeweitet werden. In Eisenstadt sind die Personen, die vertrieben werden sollten, noch immer in der Hauptstraße. Sie verteilen sich nur besser.

Zu Graz heißt es: „Geschäftstreibende und AnrainerInnen sind zum Teil frustriert, dass das Alkoholkonsumverbot nicht die erwartete Wirkung brachte und sich nach wie vor Menschen vor Ort aufhalten, die sich störend verhalten (Drogenhandel, Verschmutzung, Urinieren). Die einkommensstärkeren Personen trinken nun ihr Bier am Würstelstand. Die anderen weichen zeitweilig auf den Stadtpark, den Volksgarten oder auf den Bahnhof aus. Da den marginalisierten Menschen keine Alternativen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum geboten werden, halten sie sich weiterhin dort auf.“

In Innsbruck wurde die Verbotszone erweitert, um Verlagerungen zu kompensieren, bis Konsumorte gefunden waren, die nicht mehr so sehr im Blickfeld der politisch Verantwortlichen und der Medien lagen. Was das heißt? In Klagenfurt werden „die Alkohol trinkenden Menschen (…) von den MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes darauf hingewiesen, sich in Parks außerhalb der Verbotszone zu begeben.“ Ob das die Menschen freut, die dort wohnen?

Szeneverlagerungen sind in allen untersuchten Städten wahrgenommen worden. Mit einem auf die Nachtstunden begrenzten Alkoholverbot am Bahnhof wurden in München die Menschen in den nahegelegenen Botanischen Garten verdrängt mit der Konsequenz, dass es dort jetzt mehr an Polizeieinsätzen gibt. In Wiesbaden hatte ein Alkoholverbot Szeneverlagerungen von 350 bis 800 Meter zur Folge.

Magistrat und Polizei am Praterstern: Beschäftigungstherapie statt Problemlösung

Dass sich die Szenen mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Großstadt Wien verlagern wird, sieht auch der Bezirksvorsteher des 21. Bezirks Georg Papai: Er fordert von Michael Ludwig die prophylaktische Schaffung einer Verbotszone um den Bahnhof Floridsdorf.

Nur: Auch das wird allenfalls eine Szeneverlagerung ins anliegende Wohngebiet zur Folge haben können: Die Menschen, die Probleme haben (und anderen ein Problem sind), lösen sich nämlich nicht in Luft auf.

3. Karlsplatz ist nicht Praterstern

Die Gefahr einer Verlagerung der sich am Praterstern treffenden Menschen will der designierte Bürgermeister Ludwig nicht sehen. Er verweist auf die Vertreibung der suchterkrankten Menschen vom Karlsplatz Jahr 2010: „Sie hat auch zu keiner Verlagerung geführt.“

Doch das ist falsch, und außerdem nicht vergleichbar: Am Karlsplatz hat sich eine sehr homogene Gruppe getroffen, nämlich fast ausschließlich suchtkranke Menschen, die sich Nachschub an Tabletten, Medikamenten und Substitutionsmittel verschaffen wollten. Sie konnte tatsächlich verlagert werden, nämlich etwa zur U-Bahnstation Josefstädter Straße oder aber eben zum Praterstern. Dies „gelang“ unter anderem unter Einsatz von sehr viel Sozialarbeit und der über Monate hinweg vorbereiteten Verlagerung wichtiger Angebote für diese Gruppe – etwa der Spritzentauschmöglichkeiten – an andere Orte. Am Praterstern trifft sich jedoch keine homogene Gruppe mit gemeinsamen Bedürfnissen. Die Gruppe der Flüchtlinge braucht konkrete Angebote für einen konsumfreien Treffpunkt. Ebenso verhält es sich mit jenen Menschen, die sich am Praterstern nach ihrer Arbeit treffen. Wohnungslose brauchen Treffpunkte in der Nähe jener Orte, an denen ihre Schlafplätze sind. Suchtkranke Menschen treffen sich dort, wo es ein entsprechendes Angebot an Medikamenten gibt. Die PensionistInnen, die gemeinsam im öffentlichen Raum des Pratersterns Alkohol konsumieren, brauchen einen Treffpunkt in der Nähe ihrer Wohnungen.

Derart inhomogene Szenen lassen sich vielleicht vertreiben, aber sie tauchen sehr schnell woanders wieder auf und bilden neue soziale Kristallisationspunkte.

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4. Die Verbotsverordnung ist unklar formuliert, sachlich nicht unterlegt,… und sehr wahrscheinlich verfassungswidrig.

Die am 27. April 2018 in Kraft getretene Verordnung verbietet „das Konsumieren von alkoholischen Getränken“. Dem Konsum gleichgehalten ist „ein Verhalten (…), bei dem alkoholische Getränke mitgeführt werden und auf Grund der gesamten äußeren Umstände darauf geschlossen werden kann, dass eine Konsumation stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, wie das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke oder das Setzen sonstiger der eigentlichen Konsumation dienenden Vorbereitungshandlungen.“

Einmal abgesehen davon, dass ein Aufenthalt bereits alkoholisierter Menschen an einem öffentlichen Ort selbstverständlich nicht einschränkbar ist, sind PolizistInnen mit der Auslegung des Begriffs „Vorbereitungshandlung“ völlig allein gelassen. Rechtskonform angewandt kann die Verordnung allenfalls bei Personen, die unmittelbar beim trinken „erwischt“ werden. Und selbst das ist fraglich, denn der Verordnung fehlt eine nachvollziehbare Begründung. Sie verweist pauschal auf einen nicht öffentlichen Bericht der Landespolizeidirektion Wien und eine Dokumentation der Wiener Linien. Diese belegten angeblich „übermäßige Verunreinigungen in Haltestellenbereichen und auf Verkehrs- und Grünanlagenflächen, insbesondere durch Marginalisierte und Alkoholabhängige. (…) Indirekt führte der Alkoholkonsum dazu, dass Betrunkene andere Personen belästigten und anpöbelten sowie Sitzplätze, welche für Fahrgäste vorgesehen sind, auf Dauer belegten und daher diese nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck zur Verfügung standen. Schließlich stiegen durch den Alkoholmissbrauch an diesen öffentlichen Orten die Aggressionsbereitschaft und die Zahl von verschiedenen damit in Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Delikten.“

Schon durch Verwendung des Wortes „indirekt“ gibt die Stadt Wien offen zu, dass der Konsum am Praterstern gar nicht das eigentliche Problem ist. Das Konsumverbot ist somit sachlich nicht begründet, zumal die sich die Situation am Praterstern in den letzten Jahren auch ohne Verbot, aber durch gezielte Sozialarbeit, verbessert hat. Um es anders zu sagen: Der erste Mensch mit aufrechter Meldeadresse und Job, der wegen einer „Vorbereitungshandlung“ angezeigt wird, wird dieses Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Kippen bringen.

5. Fragliche Wirkung der Strafen

Die in der Verordnung angedrohten Strafen werden viel Aufwand für Polizei und Bürokratie verursachen, aber wenig Wirkung zeigen. Junge Menschen am Wochenende werden wohl eher gar nicht bestraft werden, als die Verordnung selbst keinem Berufungsverfahren oder gar einem Gang zum VfGH standhalten wird. Die meisten Angehörigen der sich regelmäßig am Praterstern aufhaltenden Gruppen hingegen werden zwar möglicherweise zu Strafen verdonnert, diese aber nicht bezahlen können. Und die, die Strafen nicht bezahlen können, werden aus gesundheitlichen Gründen auch nicht haftfähig sein. Immerhin sind viele davon entweder alkoholkrank oder haben eine andere Suchterkrankung. Wirklich Auswirkungen hat die neue Verordnung für die Polizei, die in Situationen gedrängt wird, die sie vielfach nicht gesetzeskonform bewältigen kann. Was etwa ist eine Vorbereitungshandlung? Darf ich mit einer angebrochenen, aber verschlossenen Flasche Wein durch den Bahnhof gehen? Darf ich mit einer offenen Flasche Bier durch den Bahnhof gehen, wenn ich nicht daraus trinke? Und habe ich als Polizist das Recht, Saft- oder Softdrinkflaschen auf möglichen Alkohol zu überprüfen? Zusätzlichen bürokratischen Aufwand hat auch das Magistrat. All das kostet, aber „bringt“nichts: weder Geld noch eine Verbesserung am Praterstern.

5 ½. Michael Ludwig will Stärke zeigen, und schafft sich ein Dauerärgernis

Dass die Stadt Wien gegen ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten und trotz deutlicher Verbesserungen in den letzten Jahren nunmehr ein Alkoholverbot am Praterstern erlässt, ist nicht unter dem Begriff „evidenzbasierte Politik“ zu fassen. Michael Ludwig will wohl seine Stärke unter Beweis stellen mit der Umsetzung einer Forderung, die im Boulevard erhoben wird, die die frühere Häupl-SPÖ aber in den letzten Jahren mit sehr guten Argumenten und wissenschaftlich untermauert abgelehnt hat. Am Erscheinungsbild des Pratersterns wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht viel ändern. Es werden sich auch weiterhin dort dieselben Menschen treffen. Zum Alkoholkonsum werden sie jedoch in die umgebenden Wohngebiete ausweichen und dort den Ärger der BewohnerInnen auslösen. Im für Ludwig allerschlimmsten Fall verlagern sich die unterschiedlichen Szenen aber sogar tatsächlich an andere Orte. Das bedeutet dann eine Vervielfachung der Probleme.

Dass es für Probleme wie am Praterstern auch intelligente Lösungen geben kann, hat Wien selbst schon gezeigt. Es waren sozialarbeiterische Angebote, die das Konfliktpotential in den letzten Jahren deutlich reduziert haben. Und es ist ein erkennbares Angebot an Unterstützung, Betreuung und damit zugegebenerweise auch Kontrolle an Orten mit hohem Anteil ausgegrenzter Menschengruppen, die anderen Menschen das subjektive Gefühl der Sicherheit vermittelt. Ein Gefühl, dass eher nicht aufkommen wird, wenn ich zukünftig möglicherweise ohne Anblick von wohnungslosen oder alkoholkranken Menschen durch den Bahnhof Praterstern gehen kann, aber spätestens in der zweiten Nebengasse hinter der Verbotszone dieselben Menschen treffe. Nur dass dann eben ganz sicher keine SozialarbeiterInnen, PolizistInnen oder Securities in der Nähe sind.

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