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Wie ein Gesetz entsteht: Ministerialentwurf – Begutachtung – Regierungsvorlage – Parlamentsbeschluss

Eine Regierungsvorlage ist ein Gesetzesentwurf, der von der Bundesregierung ausgearbeitet und mit der Bitte um Behandlung und Beschluss dem Nationalrat zugeleitet wird. Da an sich das Parlament die Legislative ist, sollte ein von der Exekutive angeregtes Gesetz an sich die Ausnahme sein. Aus diesem Grund gibt es das Zustandekommen von Regierungsvorlagen besondere Regelungen. In der Praxis entstehen aber fast alle Gesetze aus Regierungsvorlagen.

Ein Ministerialentwurf ist ein interner Entwurf eines Ministeriums für eine Regierungsvorlage. Dieser Ministerialentwurf ist der Regel mit den anderen Ministerien akkordiert, ehe er „in Begutachtung geschickt“ wird. Er muss es aber nicht.

Ministerialentwürfe werden üblicherweise „in Begutachtung geschickt“, ehe sie dem Ministerrat zum Beschluss vorgelegt werden. Während dieser Begutachtungsphase können alle interessierten Personen und Organisationen Stellungnahmen zu einem Ministerialentwurf abgeben. Eine Begutachtungsphase, die übrigens nur in sehr wenigen Fällen tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist, soll nach Ansicht der Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts zumindest sechs Wochen dauern. Unter Schwarz-blau hat es aber bisher kaum eine Begutachtungsphase gegeben, die tatsächlich sechs Wochen lang war.

Nach Ende der Gesetzesbegutachtung kann das Ministerium den jeweiligen Entwurf noch einmal verändern und etwaige Kritik oder Vorschläge einarbeiten, muss das aber nicht.

Der eventuell überarbeitete und regierungsintern akkordierte Letztentwurf des zuständigen Ministeriums wird durch einstimmigen Beschluss durch den Ministerrat zur „Regierungsvorlage“, also dem Nationalrat zur Beratung und zum Beschluss übermittelt.

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