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Soziales: Pensionskürzung von ca. 8 Prozent für alle

Schwarz-Blau verspricht Sicherheit und Gerechtigkeit – und meint eine heftige Pensionskürzung

Die Erzählung…

…des Regierungsprogramms könnte von der SPÖ stammen:

„Jeder, der seinen Beitrag zu unserem Sozialsystem leistet, soll jetzt und auch in Zukunft eine Altersversorgung erhalten, die wertgesichert ist. Deswegen bekennen wir uns zu einem Pensionssystem, welches der älteren Generation ihren gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum und an der ökonomischen Weiterentwicklung unseres Landes garantiert“.

Und noch zwei Gerechtigkeitsthemen werden im Erzähltext gleich mitgenommen: Es soll eine einheitliche Pensionversicherungsanstalt „für alle Pensionen“ kommen und alle Sonderpensionssysteme sollen abgeschafft werden.

Der Erzähl-Schwerpunkt „Gerechtigkeit“ wird durch die vier Unterkapitel beibehalten: Wer 40 Jahre gearbeitet hat, soll eine Mindestpension von 1.200 Euro erhalten, AusgleichszulagenbezieherInnen sollen ab dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen können, Pensionsbeiträge erwerbstätiger PensionistInnen „entfallen“ und ein „Einkommensschutz“ für schwer kranke Menschen geschaffen werden. Garniert wird diese Erzählung mit Kampfansagen gegen Gruppen und Institutionen, die beim ÖVP- und FPÖ-Klientel nicht gut angeschrieben sind: Die Gemeinde Wien, die Post, die ÖBB, … und selbstverständlich arbeitslose Menschen, Zuwanderinnen und generell „AusländerInnen“. Diese Erzählung widerspricht aber vollständig dem, was in den vier Unterkapitel wirklich steht.

Pensionssystem: Wie schauts aus? Probleme und Propaganda…

Das österreichische Pensionssystem ist sehr sicher: Mehr als 81% der benötigten Mittel für ASVG-Pensionen werden aus Beiträgen aufgebracht. Der Kostenanteil aus Steuern (die Bundesmittel) sinkt sowohl gemessen an den Gesamtkosten (seit 2012 um 9%) als auch am Bruttoinlandsprodukt (seit 2012 um 7%). In den Jahren 2015 und 2016 brauchte die gesamte Pensionsversicherung um jeweils etwa 300 Mio. weniger, als veranschlagt. Im Jahr 2017 wird dieser Einsparungsbetrag auf Grund der guten Konjunktur deutlich höher sein.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter ist deutlich angestiegen und wird jedenfalls bis 2033 weiter kontinuierlich ansteigen. Das in der Vergangenheit stets in dev Vordergrund gerückte „Demographieproblem“ (geburtenstarke Jahrgänge und steigende Lebenserwartung) ist also im Griff, zumal ab 2036 deutlich weniger Menschen in Pension gehen werden und die Lebenserwartung nicht so steigt, wie prognostiziert.

Das österreichische Pensionssystem hat kein Finanzierungsproblem, aber große Gerechtigkeitsprobleme: Die Stabilisierung der Pensionskosten ging zu Lasten von Frauen und kranken Menschen. Die mittlere Frauenpension liegt bei Euro 828,-, jene der Männer bei Euro 1.565. Frauen erhalten also nur 52% der Pension von Männern. Und die Zahl der neuen InvaliditätspensionistInnen hat sich zwischen 2005 und 2015 halbiert. Das ist nicht Folge plötzlicher Spontanheilungen ganzer Geburtsjahrgänge, sondern einer wesentlichen Erschwerung des Zugangs zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension.

Die Ausgleichszulage (2018: Euro 909,74 brutto), auf die 211.000 Menschen angewiesen sind, liegt um 15% oder 2.133 Euro im Jahr unter der Armutsgefährdungsschwelle. Verfahrensregelungen aus den 1950ern lassen darüber hinaus insbesondere Frauen nach Trennungen in der Praxis ohne Anspruch auf eine Ausgleichszulage zurück. Dem Gegenüber stehen Sonderpensionssysteme wie etwa die BeamtInnenpensionssysteme, die pro Jahr fast dieselben Steuermittel erhalten, wie die etwa 2 Millionen ASVG-PensionistInnen, allerdings für knapp weniger als 300.000 BeamtenpensionistInnen.

Was kommt?

Zeiten der Konjunktur sind Zeiten, in denen Gerechtigkeitsprobleme gelöst werden können, ohne Leistungen zu kürzen oder Budgetprobleme befürchten zu müssen. Diese Geschichte erzählt auch das Pensionskapitel des Regierungsprogramms. In der Theorie… Die Realität verstecken sich nämlich hinter für Uneingeweihte fast unleserliche Absätzen:

  • Die blau-schwarze Pensionskürzungen -reloaded
    In einer fast unverständlichen Passage auf Seite 109 des Programms kündigt die Regierung die „Weiterentwicklung des umlageorientierten Pensionssystems … unter Nutzung bestehender Instrumente (§108e ASVG)“ an. Dahinter versteckt sich das, was die ÖVP bisher als „Nachhaltigkeitsmechanismus“ oder „Pensionsautomatismus“ bezeichnet hat. Schwer verständlich kündigt die Regierung an: Weniger Pension pro bezahltem Beitragseuro, späterer Pensionsantritt, höhere Pensionsbeiträge sowie Pensionserhöhungen unter der Inflationsrate. In der Logik der ÖVP müssen diese Maßnahmen – auch wenn es nicht dezidiert im Regierungsprogramm steht – sofort beginnen und ein Einsparungsvolumen von etwa Euro 3 Milliarden pro Jahr erreichen. Bis zum Jahr 2060 sollen sie etwa 2% des BIP erreichen. Das wären heute knapp 7 Milliarden Euro.

>Wie wirkt der ÖVP-“Nachhaltigkeitsmechanismus“? Und warum?

  • Die Abschaffung des Berufsschutzes in der Invaliditätspension
    Wer zumindest 15 Jahre in einem qualifizierten Beruf gearbeitet hat, hat nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung einen „Berufsschutz“. Er oder Sie kann nicht einfach auf ein anderes Berufsfeld verwiesen werden, was den Zugang zur Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erleichtert. Dieser Berufsschutz soll einer Teilpension weichen.Was auf erstem Blick nicht ganz blöd klingt, verursacht in der Praxis Riesenprobleme: Entweder ist diese Umstellung extrem teuer (Schwarz-Blau 1 hat aus diesem Grund einen derartigen Reformplan im Jahr 2002 begraben), oder aber sie geht zu Lasten der schwerkranken oder behinderten Menschen: Sie können nicht mehr in Invaliditätspension gehen, sondern werden mit einer Teilpension in den sogenannten abstrakten Arbeitsmarkt bugsiert und müssen mehrheitlich ohne Chance auf Beschäftigung mit einer Minipension auf das gesetzliche Pensionsantrittsalter warten.

>Was ist eine Teilpension? Wie funktioniert das?

  • Bürokratie und Obrigkeitsstaat statt Hilfe
    Mit Verschärfungen beim Rehabgeld, Casemanagement für kürzere Krankenstände und einem obligatorischen Datenaustausch zwischen Finanz, Krankenkasse und Pensionsversicherung will die Regierung neue Kontrollsysteme für kranke Menschen schaffen. Verfassungsrechtlich ist das nicht so ganz einfach, da sogenannte „sensible Gesundheitsdaten“ unter besonderem Schutz stehen und mit Sicherheit nicht von der Finanz eingesehen werden können. Auch wenn diese Vorhaben im Regierungsprogramm mit lustigen Fremdworten wie „Early Intervention“ in einen gesundheitspolitischen Rahmen gesetzt werden, so haben sie alle drei keinen gesundheitsverbessernden Effekt. Tatsache ist, dass das 2014 eingeführte Casemanagement beim Rehab-Geld nicht funktioniert, weil es nach mehreren Gesetzesänderungen von einer Unterstützungsfunktion für kranke Menschen zu einer Kommandostruktur umgewandelt wurde. Menschen werden aber nicht auf Kommando gesund.

 

  • Pensionskürzungen für arbeitslose Menschen über 62
    Die Regierung sucht einen Weg, Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Korridorpension gehen, finanziell zu bestrafen. In diesem Fall sollen nur mehr zwei Jahre an Beitragszeiten aus der Arbeitslosigkeit auf die Pensionshöhe angerechnet werden. Was auf erstem Blick als Maßnahme zur Verlängerung des Berufslebens erscheint, ist ein knallhartes Kürzungsprogramm: Wer nämlich über 62 Jahre alt und arbeitslos ist sowie 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung hat, verliert nach einem Jahr den Anspruch auf Arbeitslosengeld und muss entweder in Pension gehen, oder aber ohne Versicherung als Privatier die letzten Jahre auf die Alterspension warten. Gerade Menschen über 55 Jahren sind besonders stark von Arbeitslosigkeit bedroht. Wird dieser Regierungsvorschlag umgesetz, so werden Menschen, die in Saisonberufen – etwa im Tourismus – gearbeitet haben oder auf schlecht bezahlte Jobs angewiesen waren, deutliche Pensionskürzungen hinnehmen müssen.

Neben diesen wirklich umfassenden Plänen zur Veränderung des Pensionsrechts besteht das Pensionskapitel des Regierungsprogramms vornehmlich aus heißer Luft. Die Ankündigung einer Mindestpension von 1.200 Euro (1.500 mit PartnerIn) werden nur wenige tausend Menschen in Anspruch nehmen können, da nur sehr wenige Menschen 40 Beitragsjahre (also 480 Monate ohne Zeiten der Krankheit, des Präsenzdienstes, der Arbeitslosigkeit oder der Kinderbetreuung) erreichen (2016: Männer durchschnittlich 415 Beitragsmonate, Frauen 318). Wer tatsächlich 40 Beitragsjahre erreicht, hat außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Pension über Euro 1.500 (und erst recht 1.200). Bekommt der oder die PartnerIn außerdem eine Eigenpension, wird diese von den Euro 1.500 abgezogen.

Der Entfall der Pensionsbeiträge für Menschen ab dem Pensionsantrittsalter bringt diesen zwar eine höheres Nettogehalt, kostet die Pensionsversicherung aber auch etwa Euro 130 Mio. im Jahr, die erst einmal irgendwoher kommen müssen. Sollten auch Dienstgeber-Beiträge abgeschafft werden, sind es Euro 280 Millionen im Jahr, die der Pensionsversicherung entzogen würden. Das macht dann übrigens jüngere Menschen um zumindest 15,55% „teurer“ als PensionistInnen, was arbeitsmarktpolitisch nicht wirklich gescheit ist.

Tatsächlich wirksam werden könnte für etwa 211.000 AusgleichszulagenbezieherInnen die Möglichkeit, bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu zu verdienen. Kosten für den Staat verursacht diese Regelung keine, schafft aber Einnahmen für den Finanzminister: Wer zur Ausgleichszulage regelmäßig zumindest Euro 190 im Monat dazuverdient, fällt bereits in die Steuerpflicht.

Die Schaffung einer Pensionsversicherungsanstalt NEU für alle Pensionen ist entweder ein Schmäh oder unrealistisch. Sinnvoll ist diese nur dann, wenn auch alle BeamtInnen und Sonderversicherten in dieser Pensionsversicherung sind. Das ist in dieser Legislaturperiode nicht verfassungskonform umsetzbar. Und wenn die BeamtInnen nicht in dieser Anstalt sind, stellt sich die Frage, warum überhaupt eine neue PVA geschaffen werden soll. Aber eines ist sicher: Wenn wirklich ein einheitlicher Pensionsversicherungsträger mit gleichen Beiträgen für alle geschaffen werden soll, dann werden Selbständige und BäuerInnen höhere Beiträge zahlen müssen. Diese zahlen nämlich derzeit um etwa 20% niedrigere Beiträge als ArbeitnehmerInnen (Unselbständige 22,8%; Selbständige 18,5%, BäuerInnen 18%).

Heiße Luft sind auch die Ankündigungen etwa einer Neukodifikation des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, der Erarbeitung einer praktikablen Schwerarbeitsregelung oder der Ausbau der betrieblichen Pensionsvorsorge. Alle drei Pläne gab es schon unter Schwarz-Blau 1 und sind kläglich gescheitert. Eine Neukodifikation kann nur nach einer Systemumstellung stattfinden, weil sich ja gerade in Umstellungsphasen alles ändert und angepasst werden muss. Außerdem wirken die Bestimmungen des ASVG in mehr als 150 andere Gesetze unmittelbar hinein.

Das Problem mit der Schwerarbeitsregelung ist nur mit einem erhöhten Dienstgeberbeitrag für Schwerarbeit effektiv zu lösen. Es darf gewettet werden, dass die ÖVP genau das nicht macht.

Bleiben die Ankündigungen, Auslandspensionen und Ausgleichszulagen für Menschen ohne österreichische Pension zu „evaluieren“. Beides kann zu nichts führen: Pensionen sind verfassungsrechtlich und europarechtlich abgesichert. Sie können niemandem weggenommen werden, weil sich die Menschen ihre Pension erarbeitet und dafür Beiträge gezahlt haben. Ein Viertel der Mittel für Auslandspensionen gehen übrigens nach Deutschland. Und Auslandspensionen sind zu fast 95% Alterspensionen oder daran anknüpfende Hinterbliebenenpensionen. Auslandspensionen zählen daher für die Pensionsversicherung zu den billigsten Pensionen. Ähnlich verhält es sich auch mit den Personen, die in Österreich eine Ausgleichszulage ohne österreichische Pension beziehen. Einmal abgesehen davon, dass es nur um ca. 1.900 Menschen geht und das Einsparungspotential minimal ist, sind 42% davon österreichische StaatsbürgerInnen.

Was werden die Menschen spüren?

Unmittelbar spüren werden Menschen – so die Regierungspläne umgesetzt werden – ein wesentlich repressiveres Krankenstandsregime. In diesem Regime können Menschen im Krankenstand zum Casemanagement vorgeladen werden. Dabei werden Rehabilitationspläne erstellt, die erfüllt werden müssen, um weiter im Krankengeldbezug bleiben zu können.

Unmittelbar spüren werden Menschen in qualifizierten Berufen auch den Wegfall des Berufsschutzes. Sie werden nach schweren Unfällen oder bei schweren Erkrankungen wesentlich schwerer in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gehen können. Stattdessen werden sie eine „Teilpension“ erhalten und in der Folge auf den abstrakten Arbeitsmarkt verwiesen werden. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird dies zur Folge haben, dass Menschen bis zum eigentlichen Pensionsanspruch eine sehr geringe Teilpension erhalten und ansonsten arbeitslos sein werden.

Was ist eine Teilpension?

Arbeitslose Männer über 62 (und ab dem Jahr 2028 auch Frauen) werden eine Kürzung ihrer Pension in Kauf nehmen müssen, gegen die sie in der Regel nichts machen können. Insbesondere in Saisonberufen wie im Tourismus werden dabei Zeiten der Arbeitslosigkeit nur mehr bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren auf die Pensionshöhe angerechnet werden. Wer etwa dreißig Jahre im Tourismus gearbeitet hat und daher zwangsläufig jedes Jahr zwei Monate arbeitslos war, kann so zusätzlich zu den Abschlägen in der Korridorpension weitere 7,5 % seiner Pension verlieren (zusammen somit bis zu 20,1% des eigentlichen Pensionsanspruchs).

Nur schrittweise spüren werden es Menschen, wenn die Regierung ihre Ankündigung wahr macht und die „Instrumente“ des § 108e „nutzt“. Bestehende Pensionen werden unter der Inflation erhöht werden, NeupensionistInnen ein wenig später in Pension gehen und junge Menschen von derzeit 20 Jahren eine deutlich geringere Pension erhalten. Mittelfristig werden Pensionen dadurch um ca. 7% an Wert verlieren. Bei Menschen, die heute 20 Jahre als sind, könnten die Verluste bei etwa 15% liegen.

Wie wirkt der ÖVP-“Nachhaltigkeitsmechanismus“? Und warum?

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Lukas Wurz

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