reflektive
Arbeitszeit

Wenn Unternehmen Arbeitsmarktpolitik machen

Warum die neue Regierung “All in” für alle Gleitzeit-Angestellte einführen möchte und die Zeichen in Schwarz-Blau auf Hartz IV stehen

  1. Die schwarz-blaue Sprechblase zum Arbeitsmarkt: rettet die Betriebe!

Die schwarz-blaue Geschichte zum Arbeitsmarkt ist schnell erzählt: die Betriebe werden mit unnötiger Bürokratie und Gesetzesvorgaben des Arbeitsrechts oder des ArbeitnehmerInnenschutzes schikaniert. Zu dieser Belastung zählen auch die Sozialpartner. Zudem entsteht durch die unflexiblen und faulen Arbeitssuchenden ein Fachkräftemangel. Und die ausländischen Arbeitskräfte nehmen den österreichischen ArbeitnehmerInnen die Jobs weg. Noch dazu bestraft das Lohn- und Sozialdumpinggesetz nur die inländischen Betriebe. Deshalb braucht es nicht etwa eine Ausweitung der Kontrollbereiche, sondern   die Einschränkung auf den Grundlohn als Prüfeinheit und mehr Austausch im Strafvollzug bei ausländischen Firmen.

  1. Die Ist-Situation: Arbeitsmarkt hat sich nach langen Krisenfolgen langsam erholt

In den letzten Jahren gab es in Österreich eine hohe Arbeitslosigkeit von bis zu 10 Prozent. Mehr als 300.000 Menschen waren im Monatsschnitt beim Arbeitsmarktservice gemeldet. Die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/9 hatte deutliche Folgen auf die Beschäftigten in Österreich: Kurzarbeitsmaßnahmen, Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und erschwerte Berufseinstiege für junge Menschen. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind nicht gleich stark wie die hohe Arbeitslosigkeit angestiegen, das bedeutet weniger Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen.

Am heutigen Arbeitsmarkt gibt es mehr Beschäftigte denn je, doch das Arbeitsvolumen ist gesunken bis gleich geblieben. Das Arbeitsvolumen umfasst alle tatsächlich geleistete Arbeitsstunden aller Beschäftigten pro Jahr. Die Zahl der Beschäftigten ist seit 2009 um mehr als 300.000 Menschen gestiegen. Das Arbeitsvolumen hat sich 2016 erstmals wieder in der Höhe vor den Krisenjahren eingependelt und wird aufgrund des positiven Wirtschaftswachstums weiter steigen. Der Anstieg an Beschäftigten liegt auch daran, dass die Möglichkeiten früher in Pension zu gehen massiv eingeschränkt wurden. Mit der Folge, dass derzeit ein Viertel der Pensionsantritte aus der Arbeitslosigkeit erfolgt. Eine weiterer Grund für den Beschäftigungszuwachs sind EU-BürgerInnen, die in Österreich arbeiten. Der Anstieg an Beschäftigten und das niedrige Arbeitsvolumen haben zwei Effekte: Vollzeitarbeit stellt für viele Beschäftigtengruppen keine Norm mehr da. Jede zweite Frau arbeitet derzeit Teilzeit. Und gerade ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und auch MigrantInnen haben es am Arbeitsmarkt schwer, weil Verdrängungsprozesse ihnen die Arbeitssuche erschweren.

  1. Die zentralen Änderungen in aller Kürze:

Arbeitszeit:

  • Anhebung der täglichen Höchstarbeitsgrenze von 10 auf 12 Stunden, sowie wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden
  • Verschiebung der Arbeitszeitgestaltung auf die betriebliche Ebene
  • Ankündigung die speziellen Arbeitszeitgesetze für ÄrztInnen und LehrerInnen und ForscherInnen zu verändern, und weitere Ausnahmen für die Gastronomie

Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung:

  • Rückschritte bei Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung durch neue Berechnungseinheit des Lohns (Ausnahme: in der Baubranche gibt es keine Änderungen)
  • Forcierung des Austauschs im Strafvollzug bei ausländischen Firmen

Arbeitslosigkeit und AMS:

  • Veränderungen der Höhe und Dauer des Arbeitslosengelds (bedeutet niedriger mit der Dauer des Bezugs)
  • Ausweitung der Zumutbarkeitsbestimmungen: statt 1,5 Stunden Wegzeiten pro Arbeitstag sollen nun 2 Stunden bei Teilzeit und statt 2 Stunden sollen nun 2,5 Stunden bei Vollzeit zumutbar sein, um einen Job anzunehmen.
  • Förderung der Effizienz in der Arbeitslosenversicherung durch Überarbeitung der Ziele
  • Neukodifikation zentraler Arbeitsmarktgesetze
  • Datentransfer und Kontrolle der AMS- und Hauptverbandsdaten durch das Finanzministerium
  • Einschränkung der überbetriebliche Lehrwerkstätten

Sonstige Änderungen:

  • Schwächung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Wegfall von Informations- und Meldepflichten (die auch die Basis für Kontrollen darstellen)
  • Bei der dualen Lehrausbildung werden in Zukunft die Mittel für die betriebliche Lehrstellenförderung nicht mehr aus dem Insolvenz-Entgeltfonds gespeist, sondern durch die Mittel der Arbeitsmarktpolitik. Das bedeutet weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik.
  • Die Arbeiterkammer wird bis Sommer 2018 aufgefordert Reformprogramme vorzulegen. Die Regierung erpresst damit die Sozialpartner. Wenn diese Programme zu wenig Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder beinhalten, dann hält sie sich gesetzliche Schritte vor.
  • Bereits eingeführte und bewährte Maßnahmen wie das Fachkräftestipendium, die „Beschäftigungsaktion 20.000“ für ältere Arbeitssuchende oder die dieses Jahr angelaufene „Ausbildungspflicht bis 18“ werden evaluiert bzw. geprüft. Der nicht treffsichere Beschäftigungsbonus, der mehr eine Wirtschafts- als Beschäftigungsförderung darstellt wird ebenso auf Weiterführung geprüft.

Im Folgenden werden nun vier ausgewählte Änderungen beschrieben und analysiert:

Mehr Arbeit für weniger Geld

Bei der Arbeitszeitgestaltung sollen künftig alleinig BetriebsrätInnen oder nur die betroffenen ArbeitnehmerInnen einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung zustimmen müssen. Dies wird faktisch zu einer Schwächung der kollektivvertraglichen Ebene führen. Gleichzeitig wird die gesetzliche tägliche Höchstarbeitsgrenze auf 12 Stunden (auch bei Gleitzeit) angehoben. Bis jetzt ist es so, dass das Arbeitszeitgesetz überlange Arbeitstage mittels Ausnahme von der täglichen Höchstarbeitsgrenze von 10 Stunden ermöglicht. Auf der Basis der gesetzlichen Ermächtigung kann es durch das Vorliegen von kollektivvertraglichen Bestimmungen UND einer Betriebsvereinbarung eine Ausweitung auf 12h Arbeitstage geben. Der Paragraph 5 des Arbeitszeitgesetzes ist dafür prototypisch. Dieses dreifache Netz macht aktuell betriebliche Alleingänge unmöglich bzw. strafbar. Dieses Netz soll nun einfach geknotet werden. Die Kontrollbehörde für Arbeitszeitüberschreitungen ist das Arbeitsinspektorat.

Ein Fünftel aller ArbeitnehmerInnen arbeiten Gleitzeit. Bisher war die tägliche Grenze bzw. der Gleitzeitrahmen auf 10 Stunden gesetzlich festgelegt. Nun ist eine Ausdehnung des Gleitzeitrahmens auf 12 Stunden pro Tag geplant. Der Zusatz „gleichbleibende Regelungsregime der Zuschläge“ ist aber irreführend: Denn Zuschläge entstehen erst, wenn die Mehr- und Überstunden über das Ausmaß, welches über den jeweiligen Durchrechnungszeitraum mitgenommen werden kann, anfallen. Viele der prinzipiell zuschlagpflichtigen Mehr- und Überstunden verpuffen in Zeitguthaben, die sich mit Zeitausgleich meistens über einen langen Durchrechnungszeitraum ausgleichen. Denn nur bei einer Auszahlung (am Ende des Durchrechnungszeitraums) gibt es Zuschläge. Das bedeutet mehr Arbeit ohne mehr Lohn. Ebenso ist vorgesehen, dass die Zeitguthaben mehrmalig zum nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden können, somit sinkt die Wahrscheinlichkeit Zuschläge tatsächlich ausbezahlt zu bekommen nochmals. Das bedeutet einen Einkommensverlust für alle Erwerbstätigen im Gleitzeitmodell. Es ist eine Art All-in Arbeitsmodell ohne All-in Vertragsklauseln in den Arbeitsverträgen.

Änderung macht die Arbeit von entsendeten EU-Bürgern günstiger

Die Bekämpfung von Unterentlohnung und damit auch Sozialabgaben- und Steuerdumping wird gesetzlich zurückgefahren. Unterentlohnung bedeutet, dass Beschäftigte unter dem Branchenlohn, der im Kollektivvertrag festgelegt wird, entlohnt werden und damit auch dem Sozialversicherungssystem durch niedrigere Sozialabgaben schaden. Die Änderung sieht vor, dass statt den gesamten Entgeltbestandteilen (Grundlohn sowie Zulagen, Überstunden, etc) nur mehr der Grundlohn als Prüfeinheit für Unterentlohnung herangezogen wird. Im Baubereich soll wie bisher das gesamte Entgelt als Prüfeinheit herangezogen werden. Alleine die ungleiche Behandlung zwischen den Branchen ist schwer nachvollziehbar. Durch die Änderung der Prüfeinheit verlieren Zulagen und Zuschläge für die Lohnkontrolle an Bedeutung. In der Praxis werden Betriebe, die ihre MitarbeiterInnen nach Österreich entsenden, sich nicht mehr an allen Entgeltbestandteilen orientieren, sondern nur noch nach dem Grundlohn entlohnen. Somit werden entsendete Beschäftigte im Vergleich zu ihren österreichischen KollegInnen günstiger werden. Dieser Effekt ist keineswegs eine Standortförderung im österreichischen Wirtschaftsinteresse.

Anstatt die Ressourcen der Finanzpolizei auszubauen und so das europäisch einzigartige und kluge Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz effektiver zu machen, sind Sanktionsmöglichkeiten für ArbeitnehmerInnen geplant, die sich am Sozialbetrug beteiligen (Erschleichung von Sozialleistungen und Sozialversicherungsschutz). Es gab immer wieder Berichte, dass Beschäftigte hinter der Grenze ihren Lohn den Arbeitgebern zurückgeben. Dies geschieht aber sicher nicht partnerschaftlich, sondern auf Druck der Arbeitgeber. Genauso wie es Erzählungen gibt, dass Beschäftigte überhaupt um ihren Lohn umfallen. Gegen beide Konstellationen lässt sich vorgehen, aber nicht in dem man ArbeitnehmerInnen unter Generalverdacht stellt. Diese Umkehr der Verantwortung dreht das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen um und gibt das Menschenbild der neuen Regierung preis.

Die Arbeitsmarktpolitik als Erfüllungsgehilfe für Disziplinierung und Kontrolle der inaktiven Reservearmee

Viele Änderungen kommen auf arbeitslose Menschen zu. Das Ziel ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden und die Beseitigung so genannter „Inaktivitätsfallen“. Das bedeutet letztlich auch eine Verschiebung von weniger Qualifizierung- zu mehr Vermittlungsmaßnahmen. Um diese Zielsetzungen durchsetzen zu können, braucht es eine Änderung der gesetzlichen arbeitsmarktpolitischen Grundlagen (wie Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeitsmarktförderungsgesetz, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz).

Auf das AMS kommt (noch) mehr politische Steuerung und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele unter Ausrichtung auf eine „neue, rot-weiß-rote Arbeitsmarktpolitik“ zu. Aus diesen Zielen wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine Bevorzugung von inländischen arbeitssuchenden Menschen das Ergebnis sein. Das Finanzministerium soll im Sinne der Transparenz auf die AMS-Datenbank und die Daten des Hauptverbandes zugreifen können.

Für Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld könnte sich in Zukunft die Höhe und Dauer des Leistungsbezugs ändern. Denn die Regierung plant das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe und auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu harmonisieren, neuauszurichten und weiterzuentwickeln. Arbeitslosigkeit wird sehr einseitig als reine Inaktivitätsphase verstanden, in der sich die Betroffenen nicht zu wohl fühlen sollen. Das Arbeitslosengeld soll mit der Dauer des Bezugs weniger werden und mit der Notstandshilfe integriert werden. Wer länger Beiträge gesammelt hat, der erhält länger Arbeitslosengeld. Die Dauer wird individualisiert und als soziale Norm verändert. Das bevorzugt Menschen mit stabilen Erwerbskarrieren, und benachteiligt Menschen in instabilen Jobs.

Unsere ausländischen Beschäftigten, eure Arbeitslosen

Das Regierungsprogramm unternimmt einen spannenden Spagat: einerseits möchte man Beschäftigte aus dem (EU-) Ausland vom Arbeitsmarkt durch Regelungen wie die Möglichkeit einer sektoralen Schließung und Alleingängen, was die europäische Entsendepraxis betrifft, ausschließen. Dies ist alleine schon europarechtlich durch die Personenfreizügigkeit als auch die Dienstleistungsfreiheit nicht möglich, aber ankündigen lässt sich das ja. Andererseits machen Branchen wie der Tourismus und die Gastronomie, die ausländische Beschäftigte brauchen, seit Jahren Druck, dass mehr Drittstaatsangehörige (also Nicht-EU-BürgerInnen) auf den österreichischen Arbeitsmarkt z.B. durch die Adaptierung der Fachkräfteverordnung zugelassen werden sollen. Schlechte Arbeitszeiten, Gesundheitsbelastungen und niedrige Verdienststrukturen haben diese Branchen für österreichische Arbeitskräfte unattraktiv gemacht.

Wenn diese Arbeitskräfte dann in Österreich arbeiten, dabei Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zahlen und Ansprüche erwerben, fallen sie wie alle Beschäftigten auch in die Vollversicherung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit fragt das Sozialsystem nicht nach der Staatbürgerschaft, sondern, ob die Anwartschaft erfüllt ist. Dies soll sich durch die neue Regierung ändern: die Vermittlung in die Herkunftsländer bzw. EU-Länder von arbeitslos gewordene (EU-)BürgerInnen soll forciert werden. Diese Logik stärkt den Eindruck, dass die Arbeit von AusländerInnen in Österreich gut genug ist, aber im Fall von Arbeitslosigkeit macht man sie für das Sozialsystem wieder ungleich. Das eine ohne das andere gibt es aber nicht. Noch nicht.

  1. Welche Auswirkungen haben die Pläne auf die Bevölkerung?

Die angestrebten Ziele werden – falls sie ohne Abfederungen umgesetzt werden –massive finanzielle und gesundheitliche Auswirkungen auf die knapp 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Ebenso besteht eine Gefahr für die soziale Absicherung und Lebensqualität für die über die 300.000 Menschen auf Arbeitssuche. Die kollektiven Schutzwirkungen des Arbeitszeitgesetzes, des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes als auch des ArbeitnehmerInnenschutzes werden für alle deutlich sichtbar ausgehöhlt.

Es ist abzusehen, dass viel Druck auf BetriebsrätInnen bei Arbeitszeitfragen aufgebaut werden kann. Und wenn es keine BetriebsrätInnen gibt, wie es in vielen kleinen Betrieben der Fall ist, wird der Druck auf einzelne Beschäftigte ausgeübt werden. In der Gesamtbetrachtung ergeben all die Änderungen ein stimmiges Bild: die Schwächung der Lohnkontrollen bei Unterentlohnung als auch der Arbeitsinspektion zur Kontrolle des ArbeitnehmerInnenschutzes kann nur im Interesse der Betriebe sein. Wenn nur mehr der Grundlohn zur Prüfung herangezogen wird, werden Überstundenzuschläge und Zulagen nicht mehr kontrolliert werden. Und wo ArbeitnehmerInnenschutz im Gesamten in Frage gestellt wird, sind ArbeitnehmerInnen der betrieblichen Willkür ausgesetzt. Die angedrohte Beitragssenkung bei der Arbeiterkammer stärkt das Bild, dass die Einbettung von Arbeitsbeziehungen in funktionierende Strukturen von Interessensvertretungen keine Bedeutung für die neue Regierung hat. Der Interessenskonflikt und auch -ausgleich wird als betriebliche Angelegenheit zwischen flexibel verbogenen ArbeitnehmerInnen und ihren scheinbar partnerschaftlich ausgerichteten ArbeitgeberInnen angelegt und damit von der Gesetzes- und auch der Kollektivvertragsebene nach unten verlagert. Wenn es beide wollen, wer braucht dann noch Gesetze und Kontrollinstanzen?

Auf arbeitslose Menschen kommen unsichere Zeiten zu. Die Stimmungsmache unterstellt ihnen fehlende Eigeninitiative und Arbeitswilligkeit, daher wird die Phase des Leistungsbezugs so unangenehm und disziplinarisch wie möglich gemacht: schrittweise Senkung des Arbeitslosengelds mit Dauer des Bezugs, Schwächung des Berufsschutzes und Entgeltschutz, die Kombination Krankheit und Arbeitslosigkeit wird noch problematischer. Gerade für ältere und gut ausgebildete arbeitssuchende Menschen wird die soziale Absicherung durch die Änderungen erschwert bis verunmöglicht. Denn wenn der Berufs- und Entgeltschutz verändert wird, gibt es für Betroffene zwei Effekte: sie werden auf einen Arbeitsmarkt zurückgeworfen, der für diese Beschäftigungsgruppe nicht viel zu bieten hat und gleichzeitig fallen sie aufgrund der restriktiven Voraussetzungen aus der Notstandshilfe oder der Mindestsicherung heraus. Beides ist sozialpolitisch ein Armutszeugnis. Aktuell sind 46.000 Menschen über 50 Jahren seit über einem Jahr als arbeitslos registriert. Und unabhängig vom Alter: Wer atypisch beschäftigt ist und immer wieder arbeitslos ist, der wird immer kürzeres und geringeres Arbeitslosengeld beziehen. Die Bezugnahme auf Deutschland macht klar wohin die Reise gehen soll: Hartz IV auf schwarz-blau.

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Anna Schopf

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