4 Gründe, warum nur 0,25% aller PensionistInnen die medienwirksam angekündigte höhere Mindestpension erhalten, obwohl es die FPÖ der Hälfte aller PensionistInnen versprochen hat. Großer Ärger ergoß sich über die österreichische Politik im Jänner 2017. Zehntausende Frauen fühlten sich verhöhnt. Großspurig hatten SPÖ und ÖVP in einer wenigen konstruktiven Phasen angekündigt, die Ausgleichszulage für Menschen, die dreißig Jahre gearbeitet haben, auf 1.000 Euro anzuheben. Im Geldbörsel gespürt haben das bei der Einführung Anfang 2017 aber dann nur sehr wenige. Etwa 22.000 Menschen profitieren von dieser Regelung. Voraussetzung für diese erhöhte „Mindestpension“waren nämlich nicht dreißig Versicherungsjahre, sondern 30 Beitragsjahre. Kinderbetreuungszeiten, Zeiten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit, des Zivil- oder Präsenzdienstes zählten nicht mit. Und deshalb fielen ganz viele Menschen, insbesondere Frauen, die damit gerechnet hatten, eine höhere Pension zu bekommen, um dieses um. Und die waren echt sauer…
Nun will die schwarz-blaue Bundesregierung das gleiche Spiel mit den PensionistInnen noch einmal spielen.
1. Was hat die Regierung versprochen und was kommt wirklich?
Es war vor allem die FPÖ, die in ihrem Wahlprogramm 2017 (auf Seite 26) etwas versprochen hat: „Eine Mindest-Alterspension von 1.200 Euro monatlich ab 40 Versicherungsjahren bei besserer Anrechnung von Kindererziehungszeiten.“ Im Regierungsprogramm las sich das auf Seite 100 zwar ähnlich, bedeutete aber etwas ganz anderes: „Daher führen wir eine erhöhte Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren ein. Ehepaare erhalten bei 40 Beitragsjahren eines Partners zumindest 1.500 Euro.“ Das klingt jetzt ein bisserl nach ‘über den Tisch gezogen’.
Versicherungsjahre und Beitragsjahre sind nämlich nicht dasselbe: Als Versicherungsjahre für die Pensionsversicherung zählen etwa auch Zeiten des Präsenzdienstes, des Zivildienstes, der Kinderbetreuung, der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezugs. Als Beitragsjahre zählen jedoch nur Zeiten, in denen ein Mensch erwerbstätig war und vom Einkommen auch wirklich Beiträge gezahlt hat.
Um den Unterschied darzustellen: 40 Beitragsjahre erreichten bei der Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2016 etwa 50% der Menschen, die neu in Pension gegangen sind. Da aber im Durchschnitt 14% der Versicherungszeiten keine Beitragszeiten sind, erreichen nur sehr wenige Menschen auch 40 Beitragsjahre. Es sind etwa 20% aller AlterspensionistInnen. Und im Durchschnitt bekommen jene, die diese 40 Beitragsjahre erreichen, eine Pension von über 1.900 Euro. Da bleiben also nicht mehr sehr viele übrig für eine Ausgleichszulage von 1.200 Euro. Nur ein Bruchteil der Menschen, denen die FPÖ im Wahlprogramm eine höhere Mindestpension versprochen hat, kann diese auf Grund dieser Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllen.
2. Wie viele Menschen werden profitieren?
Das ist nicht so einfach, festzustellen: Die Zahl der alleinlebenden Menschen, mit 40 Beitragsjahren muss (bis auf ganz wenige Ausnahmen) eine Teilmenge jener 22.000 Menschen sein, die bereits jetzt auf Grund der noch von der SPÖ-ÖVP-Koalition eingeführten erhöhten Ausgleichszulage für Menschen mit zumindest 30 Beitragsjahren (von 1.022 Euro im Jahr 2018) erhalten. Im Jahr 2016 erhielten jedenfalls im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt stolze 251 Menschen, die jedenfalls mehr als 40 Beitragsjahre hatten, eine Ausgleichszulage. Dazu kommen noch einige hundert alleinlebende Menschen mit Pensionen zwischen 1.022 und 1.200 Euro, die tatsächlich 40 Beitragsjahre haben.
Von der höheren Leistung für Paare wiederum werden nur wenige aus der Gruppe jener 32.000 Paare profitieren können, die bereits jetzt eine Ausgleichszulage erhalten. Auch in dieser Gruppe ist davon auszugehen, dass nur sehr wenige wirklich 40 Beitragsjahre aufweisen können. Wenn Vizekanzler Strache nach dem Ministerrat am 18.4.2018 von 40.000 Menschen gesprochen hat, die davon profitieren können (das wären übrigens auch nur 2% aller PensionistInnen), so erfindet er etwas (oder wahrscheinlich einer seiner MitarbeiterInnen). Das ist aufgrund der Zahlenlage denkunmöglich. Wesentlich realistischer sind höchstens 5.000 Menschen. Das sind dann aber nur 0,25% aller PensionistInnen.
3. Wer profitiert davon?
Es gibt sehr deutliche Hinweise darauf, dass von dieser Maßnahme höchstens 2.000 ehemalige ArbeiterInnen oder Angestellte profitieren können. Mehr davon haben vielleicht Menschen, die ihr gesamtes Leben lang einen Gewerbebetrieb oder einen Bauernhof geführt haben und deren Partner oder Partnerin keine Pension erhalten. Doch dabei sind 1.200 Euro nicht immer 1.200 Euro. Von der Ausgleichszulage für BäuerInnen werden nämlich 13% als sogenanntes „fiktives Ausgedinge“ abgezogen. Für jene Gruppe also, die wahrscheinlich von dieser Regelung am meisten profitieren könnte, also den BäuerInnen, gilt eine Obergrenze von 1.044 Euro statt 1.200 Euro und von 1.305 Euro statt 1.500 Euro.
4. Um wie viel Geld geht es?
Auf den ersten Blick sollen alleinlebende Menschen, die die Bedingungen erfüllen, um brutto 178 Euro pro Monat und Paare um 136,48 im Monat mehr bekommen. Doch da die Maßnahme erst 2020 in Kraft treten soll, kann die anvisierte Höhe nicht in Relation zu den Werten von 2018 betrachtet werden, sondern zu jenen des Jahres 2020. Angesichts der von der Pensionskommission prognostizierten Pensionssteigerungen von 1,7 und 1,8% in den nächsten zwei Jahren, bleibt Einzelpersonen nur mehr ein Gewinn von 142 Euro im Monat, Paaren gar nur einer von 88 Euro. Davon sind übrigens 5,1% Krankenversicherungsbeitrag abzuziehen. Aus derzeitiger Sicht werden die Pensionen im Jahr 2019 jedoch stärker, nämlich um etwa 2% erhöht werden, womit der Effekt der angekündigten Mindestpension noch kleiner wird.
Nicht von diesen erhöhten Mindestpensionen abzuziehen sein wird die Lohnsteuer. Das führt zum absurden Effekt, dass alleinlebende Menschen mit einer Pension von 1.201 Euro pro Monat um jeweils 21 Euro weniger an Nettoeinkommen haben werden, als BezieherInnen dieser besonderen erhöhten Ausgleichszulage. Und zwar völlig unabhängig davon, ob sie 40 Beitragsjahre erreicht haben, oder nicht.
Anmerkung: Zur Frage, ob die von der Regierung angedachte höhere Ausgleichszulage exportierbar ist oder nicht, wie es in den letzten Tagen in verschiedenen Medien diskutiert wurde, haben wir in diesem Beitrag nicht Bezug genommen. Das Problem ist nämlich bereits bestehende Rechtslage mit der seit 1.1.2017 bestehenden höheren Ausgleichszulage für Menschen mit 30 Beitragsjahren. Es entsteht also jedenfalls nicht durch die Absicht der Regierung, diese nunmehr vierte Variante der Ausgleichszulage einzuführen.